Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein von der Gemeinde gewähltes Gremium, das mitbestimmen kann, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet 2030 statt.
Aufgaben des PGR: - Initiative und Unterstützung im Bereich der sozialen und caritativen Dienste, wie Senior*innenarbeit, Familienarbeit, Behinderten- und Neuzugezogenen-Arbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Maßnahmen im gesellschaftspolitischen Bereich (Kontakt zur politischen Gemeinde)
- Kontakt zur Kirchenverwaltung
- Verwendung des Budgets des Pfarrgemeinderats im Haushalt der Pfarrei für die Arbeit des Pfarrgemeinderats
Für alle pastoralen Fragen einer Pfarrgemeinde hat der Pfarrgemeinderat beratende und den Pfarrer unterstützende Funktion. Zusammen mit den Seelsorgenden plant der Pfarrgemeinderat das liturgische Angebot. Er koordiniert die vielfältigen Dienste und Angebote, die von den Ehrenamtlichen selbstständig durchgeführt werden.
Der Pfarrgemeinderat berät und wirkt mit:- bei der Planung von pastoralen Schwerpunkten
- bei der Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern und der Sakramentenvorbereitung
- bei der Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrgemeinde: Homepage, Pfarrbrief, Schaukasten, Schriftenstand
- bei der Neugründung bzw. Auflösung von katholischen Gruppen
- beim Ausfüllen des Erhebungsbogens vor Visitationen
- bei der Neubesetzung einer Pfarrei
- bei Änderungen der kirchlichen Raumordnung