Mitglieder des Pfarrgemeinderats (PGR)- Florian Ring (Vorsitzender)
- Michaela Koning (stv. Vorsitzende)
- James Murphy (Schriftführer)
- Wilhelm Reindl
- Karl-Heinz Schöpfel
Amtliche Mitglieder
Markus Bittner (Leiter des Pfarrverbandes)
Lernen Sie unser PGR-Team näher kennen:
Vorstellung der Mitglieder
Mitglieder des Pfarrgemeinderats (PGR)- Walter Merkle (Vorsitzender)
- Thomas Reiter (stellv. Vorsitzender)
- Christian Weiß (Schriftführer)
- Stefanie Alsters
- Veronika Alsters
- Benjamin Köstler
- Christiane Rosenbruch
- Constanze Schulze
- Claudia Stöckel
Amtliche Mitglieder- Markus Bittner (Leiter des Pfarrverbandes)
Lernen Sie unser PGR-Team näher kennen:
Vorstellung der Mitglieder
Für Anfragen oder Anliegen können Sie den Pfarrgemeinderat unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren:
pfarrgemeinderat@sanktklara.de
Mitglieder des Pfarrgemeinderats (PGR)- Elke König (Vorsitzende)
- Dr. Claudia Santjohanser (stv. Vorsitzende)
- Hanspeter Fenzl (Schriftführer)
- David Stanislaus
- Jeanette Pfau
- Julia Pogorzalek
Amtliche Mitglieder
Markus Bittner (Leiter des Pfarrverbandes)
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Vorstellung der Mitglieder
Aufgaben des Pfarrgemeinderates (PGR)
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Belangen der Pfarrgemeinde beratend mitzuwirken und Entscheidungen zu treffen. Als Seismograph für die Wünsche, Enttäuschungen und Hoffnungen der Gemeinde unterstützt der PGR die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter in der Seelsorge, insbesondere bei der Planung von Gottesdiensten sowie der Erstkommunion- und Firmvorbereitung.
In gesellschaftspolitischen Fragen handelt der PGR eigenverantwortlich, indem er Nachbarschaftshilfen aufbaut, Erwachsenenbildungsangebote gestaltet und sich für Entwicklungszusammenarbeit sowie die Bewahrung der Schöpfung einsetzt. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, das gesellschaftliche Umfeld so zu gestalten, dass jeder Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Mitglieder des Pfarrgemeinderates
Gemäß der Satzung setzt sich der Pfarrgemeinderat aus Seelsorgern sowie gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen, abhängig von der Größe der Pfarrei. Sechs Kandidat(inn)en werden von der Pfarrgemeinde direkt und geheim gewählt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahren, während wählbar alle Katholiken sind, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag kann wahlberechtigten Personen außerhalb der Pfarrei das aktive Wahlrecht gewährt werden. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre.