Aktuelle Termine
Hier kommen Sie zu den aktuellen Veranstaltungen im Pfarrverband
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Aufkirchen | Notzing | Eitting | Reisen | Niederding | Oberding | Schwaig
Feier der Erstkommunion für die Kinder aus Niederding und Oberding findet am Samstag, 24.04.2027, 10.30 Uhr in Aufkirchen statt.
Feier der Erstkommunion für die Kinder aus Schwaig, Aufkirchen und Notzing findet am Sonntag, 25.04.2027, 10.30 Uhr in Aufkirchen statt.
Feier der Erstkommunion für die Kinder aus Eitting und Reisen findet am Sonntag, 02.05.2027, 10.30 Uhr in Eitting statt.
Infoelternabend zur Erstkommunionvorbereitung
Informationen zur Erstkommunionvorbereitung erhalten Sie beim Elternabend. Hier wird auch Raum für Ihre Fragen sein.
Dazu bieten wir zwei Termine im Bürgerhaus in Oberding (Hofmarkstr. 11) an:
am Mittwoch, 14. Oktober 2026, 20.00h
für die Eltern aus Eitting, Reisen, Schwaig
am Donnerstag, 15. Oktober 2026, 20.00h
für die Eltern aus Aufkirchen, Notzing, Nieder- u. Oberding
Bitte bringen sie zum Elternabend folgendes, in einem Briefumschlag mit dem Namen ihres Kindes, mit:
- das ausgefüllte Anmeldeformular (falls sie es nicht per Post bekommen haben – bitte im Pfarrbüro abholen)
- den Unkostenbeitrag von 40,-€ (dient der anteiligen Deckung anfallender Kosten für
Gruppenstundenmaterial und den abschließenden Ausflug)
- falls ihr Kind nicht in einer der Pfarreien des Pfarrverbandes getauft wurde einen Taufnachweis.
Das kann ein Taufschein oder eine Kopie des Taufeintrages Ihres Kindes im Stammbuch der Familie sein. Taufscheine stellt das Pfarrbüro der Kirche aus, in der das Kind getauft worden ist.
Falls sie an den für sie zugedachten Elternabendtermin verhindert sein sollten, können sie gerne am anderen angebotenen Termin kommen.
Es ist auch möglich die Anmeldung bis spätestens 20. Oktober 2026 mit vollständig ausgefülltem Anmeldeformular, Unkostenbeitrag und ggf. Taufnachweis im Pfarrbüro Eitting, Hofmarkstraße 8, abzugeben.
Das Kirchgeld – Was ist das ?
Das Kirchgeld in Bayern ist eine Abgabe, die aus dem sogenannten Stuhlgeld entstanden ist. Im 16 Jahrhundert musste an den geistlichen Gerichtsherrn ein Stuhlgeld entrichtet werden. Es basierte auf dem Stuhlrecht, dass den definierten Platz in der Kirche garantierte, weil die damaligen Kirchen gut gefüllt waren und nicht jeder einen Sitzplatz bekam.
Bayern führte 1892 bzw. 1908 die Kirchensteuer ein. Fest verankert wurde sie in Deutschland 1919 durch die Weimarer Verfassung. Die aktuelle Regelung der Kirchensteuer in Bayern, wurde nach dem zweiten Weltkrieg in der Verfassung von 1946 festgeschrieben. Dabei wurde das Kirchgeld, das weiterhin Gültigkeit hat, als gesetzliche Verpflichtung übernommen und bei der Kirchensteuer berücksichtigt. Deshalb beträgt die Kirchensteuer nur in Bayern und Baden Württemberg 8% der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In allen anderen Bundesländern werden 9 % berechnet.
Das Kirchgeld ist eine ortskirchliche Steuer nach Art. 20 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes und wird in allen Pfarreien erhoben. Es beträgt seit 1955 jährlich 1,50 € (vormals 3,- DM) und ist von allen über 18 Jahre alten Katholiken zu entrichten. Das Kirchgeld verbleibt gänzlich bei der Ortskirche und wird vornehmlich für die Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit verwendet.
Der Pfarrverband mit seinen Kirchenstiftungen bittet deshalb um die Entrichtung des Kirchgeldes. Dazu finden sie im neuen Pfarrbrief ein entsprechendes Kuvert. Dies kann im Pfarrbüro, bei den Messen im Klingelbeutel oder in den Sakristeien abgegeben werden.
Sie können gerne Ihr Kirchgeld auch an nachfolgenden Empfänger überweisen:
Katholische Kirchenstiftung
IBAN: DE34 7509 0300 0002 1763 86 (Liga Bank München) Verwendungszweck: Kirchgeld 2024
Die Kirchenstiftungen möchten sich dafür herzlich bedanken.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die neuen Friedhofs- und Gebührenordnungen der Kirchenfriedhöfe zu Ihrer Information ausgehängt sind. Ebenso erfolgt derzeit die Zustellung der neuen Gebührenbescheide an die Grabnutzungsberechtigten.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Eitting:
Mittwoch und Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Montag und Donnerstag
geschlossen
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