PFARRVERBAND PARTENKIRCHEN-FARCHANT-OBERAU

Pfarrgasse 2, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telelefon: 08821-9670080, E-Mail: Maria-Himmelfahrt.Partenkirchen@ebmuc.de

Pfarrei Maria Himmelfahrt Partenkirchen Gremien

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung
2025 - 2030


Andreas Lackermeier, Pfarrer
Andreas Eiben, Verwaltungsleiter

Franz Hellweger, Kirchenpfleger
Hansjörg Bauer
Anton Gehringer
Markus Hirthammer
Andrea Sieß-Meier
Andreas Weber
Hans Zeitlhofer

Kirchenverwaltung 2025
hinten v.l.: Josef Angelbauer (Altkirchenpfleger), Pfr. L., Josef Baudrexl (geehrt für 36 Jahre KV-Mitglied!)
Vorne v.l: Andrea Sieß-Mayer, Toni Gehringer, Hans Zeitlhofer, Franz Hellweger (Kirchenpfleger), Markus Hirthammer, Hansjörg Bauer, Andreas Weber.
Zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung gehört unter Anderem:

• die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Pfarrei
• die Verwaltung des Kirchengeldes
• die Verwaltung des Kirchenvermögens

Aktuelles:
Neubauplanung Pfarrheim
Renovierung der Kirche St. Anna - Wamberg

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates
2026 bis 2030

Regina Kaufmann               1. Vorsitzende
Peter Steinel                         stellv.  Vorsitzender
Gabriele Eitzenberger         stellv. Vorsitzende
Annemarie Kröninger         Schriftführerin
 
Stephanie Schuldes             Vertreterin im Dekanatsrat 
Claudia Frischmann             Caritas-Beauftragte
Dr. Rolf Morhart                    Bildungsbeauftragter Kreisbildungswerk
Irmgard Erhardt 
Kreszentia Filser
Birgit Hauser
Claudia Maurer
Stefan Böhm
Stefan Fritsch
Wilhelm Heymes  


Andreas Lackermeier, Pfarrer


Der PGR ist das vom Erzbischof eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen in der Pfarrgemeinde.
Seine Aufgaben bestehen vor allem darin,
• das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken,
• den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern,
• gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen, sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,
• katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen zu fördern,
• die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und auszubauen,
• für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben zu sorgen,
• die Pfarrgemeinde regelmäßig über die Arbeit in der Pfarrgemeinde und ihre Probleme zu unterrichten,
• vor Verabschiedung des Haushaltsplanes durch die Kirchenverwaltung eine Stellungnahme dazu abzugeben,
• die Vertreter für überpfarrliche Gremien und Einrichtungen zu wählen,
• vor Neubesetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten.

Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und finden monatlich statt.