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In dieser Rubrik stellen wir in loser Reihenfolge aktuelle Themen aus christlicher Sicht zur Verfügung, die wir für lesenswert halten.

DEUTSCHLANDS SONDERWEG

Die kleine Geschichte einer kleinen Handreichung

VON PATER MARKUS CHRISTOPH SJM

Homosegnung
Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte Rom die Erklärung Fiducia supplicans über die — so der of­fizielle Titel - „pastorale Sinngebung von Segnun­gen“, mit dem die Kirche in bestimmten Fällen einen bestimmten Segen für gleichgeschlechtliche oder unverheiratete Partnerschaften erlaubte. Das Dokument unterschied zwischen liturgischen und einfachen Segnungen: Liturgische Segen würden eine generelle Gutheißung des gesegneten Sach­verhalts bedeuten, spontane, einfache Segnungen dagegen seien die bloße Bitte an Gott, Menschen in bestimmten Situationen zu helfen. Im letzteren Sinn - als Bitte um Hilfe - könne schlechterdings alles gesegnet werden.
Fiducia supplicans hatte in allen Teilen der Kirche zu scharfen Reaktionen geführt. Ganze Bischofs­konferenzen gingen auf Distanz (z.B. in Polen, Ungarn, Afrika...), andere zeigten sich offen für den Vorstoß. In Deutschland begrüßte Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der DBK, das Doku­ment als wichtigen Schritt der pastoralen Beglei­tung von Menschen in irregulären Situationen.
Doch dabei blieb es nicht. Am 04. April 2025 beschloss die sog. Gemeinsame Konferenz (be­stehend aus Vertretern der DBK und des ZdK) eine Handreichung mit dem Titel „Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben“. Das Papier versteht sich als Konkretisierung von Fiducia supplicans speziell für die Situation in Deutschland. Da der Gemeinsamen Konferenz keine Zuständigkeit für die einzelnen Diözesen in Deutschland zukommt, konnte sie die Handrei­chung nur empfehlen. Es liegt nun an den ein­zelnen Bischöfen, die Richtlinie für ihr Bistum in Kraft zu setzen (oder nicht). Limburg, Osnabrück und Aachen übernahmen das Dokument, Köln kündigte ausdrücklich an, die Handreichung nicht anzuwenden. Damit ergibt sich für Deutsch­land ein pastoraler Flickenteppich: Mancherorts gilt das Papier, mancherorts nicht. Darum lohnt es sich, den knapp vier Seiten langen Text zusam­men mit den Umständen seiner Veröffentlichung genauer unter die Lupe zu nehmen.
 
1. Wenn das Nicht-Sagen etwas sagt
Die Handreichung beschäftigt sich mit möglichen Segnungen für Paare in „irregulären Situationen“. Das war die Terminologie, die Papst Franziskus in Amoris Laetitia (2016) für Beziehungsformen ver­wendet hat, die von der zwischen Mann und Frau geschlossenen Ehe abweichen und darum für die Kirche als „ungeordnet“ gelten, z.B. unverheirate­te Paare, die Zusammenleben, Geschiedene-Wiederverheirate, gleichgeschlechtliche Beziehungen etc. Mit „irregulär“ ist nicht gesagt, es könnte in solchen Beziehungen nicht auch gegenseitiges Wohlwollen, Treue oder Selbstlosigkeit geben. Aber die Beziehung selbst ist objektiv ungeordnet; ihr haftet ein moralisches Defizit an. Das hat auch die Erklärung Fiducia supplicans explizit betont; sie sprach von Menschen in „Situationen, die aus objektiver Sicht moralisch inakzeptabel sind“ (FS 26) und deren Segnung auf keinen Fall als Legi­timation oder Akzeptanz dieses defizitären Status missverstanden werden dürfe (so FS an vier (!) Stellen: FS 11, 31, 34, 40). Die deutsche Handreichung vom April 2025 dagegen erwähnt den defizitären Charakter der irregulären Paarsituationen mit keinem Wort. An keiner Stelle. Auch nicht andeutungsweise. Es gibt im Text keinen Hinweis, dass aus Sicht der Kirche die genannten Beziehungsformen moralisch defi­zitär sind. Im Gegenteil, der Text spricht von „Paa­ren, die in Liebe verbunden sind, sich gegenseitig in vollem Respekt und in Würde begegnen und ihre Sexualität in Achtsamkeit für sich selbst, für­einander und in sozialer Verantwortung auf Dau­er zu leben bereit sind“. Darum bringe ihnen die Kirche „Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an“ (S. 1). Schon im Titel der Hand­reichung wird diese unvollständige Sichtweise deutlich, wenn lediglich von „Segnungen für Paa­re, die sich lieben“ die Rede ist. In der Aufzählung, um welche Paare es gehe, heißt es lapidar: „Nicht kirchlich verheiratete Paare, geschiedene und wiederverheiratete Paare sowie Paare in der ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten sind selbstverständlich Teil unserer Gesell­schaft.“ (S. 1) Auch hier wird - im Unterschied zu Fiducia supplicans - mit keinem Wort angedeutet, dass den genannten Beziehungsformen ein Mangel anhaftet. Auch wenn nicht direkt etwas Falsches ge­sagt wird - man kann auch in die Irre fuhren durch das, was man nicht sagt.

2. Wenn der Text, auf den man sich beruft, das Ge­genteil meint
Die Handreichung erhebt den Anspruch, auf einer Linie mit der vatikanischen Erklärung Fiducia sup­plicans (FS) zu liegen und sie für die Situation in Deutschland auszulegen. An nicht weniger als 11 Stehen (auf vier Seiten) wird auf FS verwiesen, mit dem Anspruch, dadurch die eigenen Aussagen zu be­kräftigen. Aber sind die Empfehlungen der deutschen Handreichung wirklich von FS gedeckt?
•    Die Handreichung bestimmt: „Für die Segnungen [sind] keine approbierten liturgischen Feiern und Gebete vorgesehen“. Dagegen hat FS nicht nur die Approbation von liturgischen Feiern verboten (also die offizielle Genehmigung entsprechender Texte), sondern Segensfeiern als (halb)liturgische Akte über­haupt. Ein derartiger Segen dürfe nicht „zu einem liturgischen oder halbliturgischen Akt werden, der einem Sakrament ähnelt.“ (FS 35)
•    Die Handreichung gibt vor: „Es soll deutlich wer­den, dass Menschen für ihre Beziehung um den Segen Gottes bitten, der ihnen verlässlich zuge­sprochen wird.“ (HR 3) Dagegen war in FS von einem Segen „für ihre Beziehung“ bei irregulären Situationen nie die Rede. Gesegnet werden Partner in solchen Beziehungen, aber nicht die Beziehung selbst. FS 5 betont, „dass die Kirche nicht befugt ist, gleichgeschlechtlichen Verbindungen den Segen zu erteilen.“ Segnungen können derartige Beziehungen niemals legitimieren, konvalidieren oder gutheißen (FS 11, 31, 34, 40, Einleitung), denn solche Be­ziehungen bleiben „Situationen, die aus objektiver Sicht moralisch inakzeptabel sind.“ (FS 26) Auch hier steht die Handreichung im Widerspruch zu FS.
Gemäß der Handreichung „beteiligen sich mög­lichst alle, die die Segnung mittragen, im Zusam­menspiel mit dem Leiter/der Leiterin durch Akkla­mation, Gebet und Gesang.“ (HR 3). Damit wird klar ein formeller, ritueller Vollzug der Segnung an­gesprochen. Dagegen ist nach FS 36 dafür Sorge zu tragen, „dass diese nicht ritualisierten Segnungen nicht aufhören, eine einfache Geste zu sein.“ Jede Ähnlichkeit zu einem liturgischen oder halb-li­turgischen Akt muss ausgeschlossen sein (siehe oben.)
•    Die Handreichung empfiehlt: „Die Segnung bedarf gemeinsamer Überlegungen, die die Wünsche und Anliegen des Paares bezüglich des jeweiligen Rahmens und der passenden Gestal­tung aufgreifen und theologisch sinnvoll einbe­ziehen. Die größere Spontaneität und Freiheit dieser Segnungen sollen sich mit Sorgfalt in der Vorbereitung verbinden.“ (HR 3). Die römische Erklärung FS erklärt mehrfach, dass es bei den betreffenden Situationen um einen „einfachen“ (FS 34, 38), „spontanen“ (FS 35, 38), „nicht ritualisierten“ (FS 36) Segen geht, der als „ein­fache Geste“ (FS 36) „beim Besuch eines Hei­ligtums, bei einer Begegnung mit einem Priester, bei einem Gebet, das in einer Gruppe oder wäh­rend einer Pilgerreise gesprochen wird.“ (FS 40) Zu dieser beschriebenen Spontanität steht die Handreichung im Widerspruch, wenn sie eine vorausgehende „gemeinsame Überlegung“, die Suche einer „passenden Gestaltung“ und „Sorg­falt in der Vorbereitung“ fordert.
•    Die Handreichung empfiehlt: „Die Art und Wei­se der Leitung der Segnung, der Ort, die gesam­te Ästhetik, darunter auch Musik und Gesang, sollen von der Wertschätzung der Menschen, die um den Segen bitten, von ihrem Miteinander und ihrem Glauben künden.“ (HR 3) Und wei­ter: „Durch Worte aus der Heiligen Schrift wird der Bezug zwischen dem Heilshandeln Gottes und dem Segen deutlich. Situativ passende bib­lische Texte sollten deshalb im Rahmen der Seg­nung rezitiert und ggf. ausgelegt werden“ (HR 4) Es ist offensichtlich, dass hier an rituell gestaltete Segensfeiern gedacht ist und damit etwas Anderes gewollt wird, wie FS vorgibt.
Kardinal Fernández hatte dazu bereits am 04. Ja­nuar 2024, kurz nach der Veröffentlichung von FS, folgendes klargestellt: „Da einige die Frage auf­geworfen haben, wie ein solcher Segen aussehen könnte, wollen wir ein konkretes Beispiel betrach­ten: Stellen wir uns vor, dass inmitten einer großen Wallfahrt ein geschiedenes Ehepaar in einer neuen Verbindung zum Priester kommt: Bitte gib uns einen Segen, wir finden keine Arbeit, er ist sehr krank, wir haben kein Haus, das Leben wird beschwerlich: Gott möge uns beistehen!' In die­sem Fall kann der Priester ein einfaches Gebet wie das folgende sprechen: Herr, schau auf diese dei­ne Kinder, gib ihnen Gesundheit, Arbeit, Frieden und gegenseitige Hilfe. Befreie sie von allem, was deinem Evangelium widerspricht, und gib ihnen, dass sie nach deinem Willen leben. Amen.' Und er schließt mit dem Kreuzzeichen über einen jeden von ihnen. Es ist eine Angelegenheit von 10 oder 15 Sekunden.“ Wenn die deutsche Handreichung Richtlinien zur musikalischen Gestaltung und Re­zitation von biblischen Texten (inkl. Auslegung, d.h. Predigt) erlässt, hat sie offensichtlich etwas Anderes im Sinn, als die römische Vorgabe.

3. Wenn sich der Papst selbst ablehnend äußert
Die Handreichung wurde von der Gemeinsamen Konferenz am 04. April 2025 beschlossen; bis zur Veröffentlichung vergingen noch mehrere Wo­chen. Erst am 23. April 2025 wurde der Text offi­ziell von der DBK vorgestellt und auf ihrer Home­page zur Verfügung gestellt... am 23. April - das waren exakt zwei Tage nach dem Tod von Papst Franziskus (+ 21. April 2025) und am Beginn der päpstlichen Sedisvakanz. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. In der Öffentlichkeit schien es, als hätte man in Rom den deutschen Vorstoß nicht wahrgenommen. Doch römische Mühlen mah­len langsam. In seinem ersten großen Interview erklärte Papst Leo XTV im September 2025: „In Nordeuropa werden bereits Rituale zur Segnung von 'Menschen, die sich lieben' veröffentlicht, wie sie es ausdrücken, was ausdrücklich gegen das von Papst Franziskus genehmigte Dokument Fiducia supplicans verstößt, in dem es im Wesentlichen heißt, dass wir natürlich alle Menschen segnen können, aber dass es nicht darum geht, eine Art Segnungsritual zu schaffen, da dies nicht der Lehre der Kirche entspricht.“ Papst Leo nennt Deutsch­land nicht direkt. Aber welches Land könnte er im Blick haben? Deutschland ist tatsächlich das einzige Land, das nach Fiducia supplicans im De­zember 2023 eine entsprechende Richtlinie veröf­fentlicht hat; nur die flämischen Bischöfe hatten sich bereits 2022, also noch vor FS, ähnlich po­sitioniert. Die Aussage von Papst Leo konnte sich damit nur auf Deutschland beziehen.
Noch zu Beginn der Herbstvollversammlung der DBK — ebenfalls im September - erklärte der Vorsitzende Bischof Georg Bätzing in einem Pressestatement: „Wir haben dieses Papier trans­parent mit dem Dikasterium für die Glaubens­lehre erarbeitet und in Rücksprache mit diesem Dikasterium erarbeitet.“ Damit erweckte er den Eindruck, die Handreichung sei mit Rom ab­gesprochen und von dort — so die implizite Bot­schaft - gutgeheißen. Die theologische Zeitschrift Communio ist der Sache nachgegangen, hat in Rom recherchiert und kam zum Ergebnis, dass im Herbst 2024 tatsächlich ein erster Entwurf der geplanten Handreichung Rom vorgelegt worden war. Kardinal Fernändez, Präfekt des Glaubens- Dikasteriums, habe zurückgemeldet, die geplante Handreichung stehe im Widerspruch zu den gel­tenden Bestimmungen; so hat man am Entwurf einzelne Worte geändert (aus „bislang gab es keine offizielle Regelung“ wurde „bislang gab es keine allgemeine Handreichung“). Mit solchen kosmetischen Änderungen wurde das Papier im April verabschiedet, unter dem Hinweis, „dass das Glaubensdikasterium zur Handreichung Stellung genommen habe und Änderungen eingearbeitet wurden“. Vor diesem Hintergrund ist die Äuße­rung von Papst Leo im September-Interview zu sehen. Auch Kardinal Fernändez betonte gegen­über dem US-amerikanischen Portal „The Pillar“, das Glaubensdikasterium habe „nichts gebilligt“. (Eine umfangreiche Darstellung der Abläufe ist auf der Internetseite der Zeitschrift Communio abrufbar.)
Damit wird deutlich, wie sehr die Handreichung vom April ein weiterer Schritt Richtung deut­schem Sonderweg darstellt. Während Papst Leo die Gläubigen ermutigt, ihre persönliche Bezie­hung zu Jesus zu vertiefen und vom göttlichen Herzen Mitgefühl für die Welt zu lernen, die Be­deutung der Stille für das spirituelle Leben betont und uns aufruft, in einer lauten Welt Momente der Ruhe zu finden, um die Gegenwart Gottes wahrzunehmen, und last but not least alle Katho­liken einlädt, täglich den Rosenkranz zu beten, treiben Teile der Kirche in Deutschland ihren ei­genen Sonderweg voran. Es geht um eine Wahl zwischen zwei Wegen; schon Jesus sprach davon (Mt 7,13f). Im vorliegenden Fall fällt die Wahl nicht schwer.