Frage: Hat das Konzil die verpflichtende Teilnahme
an der Sonntagsmesse abgeschafft?
ANTWORTEN AUS SACROSANCTUM CONCILIUM (SC)
SC 42: Es ist darauf hinzuarbeiten, dass der Sinn für die Pfarrgemeinschaft vor allem in der gemeinsamen Feier der Sonntagsmesse wachse.
SC 56: Daher mahnt die Heilige Versammlung die Seelsorger eindringlich, sie sollen in der religiösen Unterweisung die Gläubigen mit Eifer belehren, an der ganzen Messe teilzunehmen, vor allem an Sonntagen und gebotenen Feiertagen.
SC 102. Als liebende Mutter hält die Kirche es für ihre Aufgabe, das Heilswerk ihres göttlichen Bräutigams an bestimmten Tagen das Jahr hindurch in heiligem Gedenken zu feiern. In jeder Woche begeht sie an dem Tag, den sie Herrentag genannt hat, das Gedächtnis der Auferstehung des Herrn, und einmal im Jahr feiert sie diese Auferstehung zugleich mit dem seligen Leiden des Herrn an Ostern, ihrem höchsten Fest.
SC 106. Aus apostolischer Überlieferung, die ihren Ursprung auf den Auferstehungstag Christi zurückführt, feiert die Kirche Christi das Pascha-Mysterium jeweils am achten Tage, der deshalb mit Recht Tag des Herrn oder Herrentag genannt wird. An diesem Tag müssen die Christgläubigen Zusammenkommen, um das Wort Gottes zu hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen und so des Leidens, der Auferstehung und der Herrlichkeit des Herrn Jesus zu gedenken und Gott dankzusagen, der sie "wiedergeboren hat zu lebendiger Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten" (1 Petr 1,3). Deshalb ist der Herrentag der Ur-Feiertag, den man der Frömmigkeit der Gläubigen eindringlich vor Augen stellen soll, auf dass er auch ein Tag der Freude und der Muße werde. Andere Feiern sollen ihm nicht vorgezogen werden, wenn sie nicht wirklich von höchster Bedeutung sind; denn der Herrentag ist Fundament und Kern des ganzen liturgischen Jahres.
Was sag! der Katechismus der Katholischen Kirche zur Sonntagspflicht?
KKK 2180-2183: Die Pflicht zur Teilnahme an der Sonntagsmesse
KKK 2180: Die sonntägliche Feier der Eucharistie ist das Herz des Lebens der Kirche. [...] Die Gläubigen sind verpflichtet, an den Sonn- und gebotenen Feiertagen an der Messe teilzunehmen.
KKK 2181: Wer dieser Pflicht ohne schwerwiegenden Grund und ohne Erlaubnis durch das Kirchenrecht nicht nachkommt, begeht eine schwere Sünde.
KKK 2182: Die Teilnahme an der Eucharistie sonntags und an gebotenen Feiertagen ist ein Zeugnis der Zugehörigkeit und der Treue zu Christus und seiner Kirche.
KKK 2183: Wenn es den Gläubigen unmöglich ist, an der Eucharistie teilzunehmen, werden sie aufgefordert, sich dem Gebet zuzuwenden [...] oder eine geeignete Weise der Wort-Gottes-Feier in der Familie oder in einer anderen Gemeinschaft zu wählen.
KKK 2184-2195: Der Sonntag als Ruhetag
KKK 2184: [...] Die christlichen Gläubigen sollen am Sonntag auch von jenen Arbeiten und Tätigkeiten absehen, die die Ausübung des Gottesdienstes, die Freude am Tag des Herrn, die Werke der Barmherzigkeit und die angemessene Erholung des Geistes und des Körpers behindern.
KKK 2185: [...] Familienbedürfnisse oder wichtige gesellschaftliche Dienste sind berechtigter Grund für sonntägliche Arbeit. [...] Papst Johannes Paul II., Dies Domini (1998)
Nr. 49: „Nur die Feier der Eucharistie entspricht voll dem Sinn des Sonntags, dem Tag des Herrn.“
Nr. 52: „Ein bloßer Wortgottesdienst kann die Eucharistiefeier nicht ersetzen, wenn eine solche Möglichkeit besteht,“