Amtliche Mitglieder sind:
Pfarrer Philipp Kielbassa
Diakon Klaus Schießl
Gewählte oder berufene Mitglieder sind:
Volker Bläsig
Edward Browne Vorsitzender
Paula Diermeier
Renate Gartmeier
Aline Huber
Markus Martin
Christina Nitsch
Verena Schlier
Michaela Sixt
Katja Stahuber
Ricarda Weber
Heidi Zehetmaier
Amtliche Mitgklieder sind:
Pfarrer Philipp Kielbassa
Pastoralreferentin Gabriele von Reitzenstein
Gewählte oder berufene Mitglieder sind:
Michaela Borsberg
Franz Dax
Georg Gack
Andrea Maier
Sibylle Meißner
Bärbel Merk
Hans Seifert
Rebekka Stechl
Hedi Westphal, Vorsitzende
Amtliche Mitglieder sind:
Pfarrer Philipp Kielbassa
Pastoralreferentin Gabriele von Reitzenstein
Gewählte und berufenene Mitglieder sind:
Birgit Baader
Johanna Knorr
Agnes Langer
Helmut Mayr
Maria Stadler
Gabriele Stigloher
Christian Weichinger
Franz Widhammer, Vorsitzender
Amtliche Mitglieder sind:
Pfarrer Philipp Kielbassa
Pastoralreferentin Gabriele von Reitzenstein
Gewählte und berufene Mitglieder sind:
Theresia Kink
Patricia Schweiger
Agnes Stadler, Vorsitzende
Sebastian Stadler
Regina Widhammer
Marlis Wierl
Im § 2 der Satzung für Pfarrgemeinderäte in unserem Erzbistum heißt es:
1) Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Aufgabe des Pfarr-
gemeinderates ist es, in allen Fragen, die eine Pfarrgemeinde betreffen, beratend mitzuwirken oder diese zu beschließen.
2) Der Pfarrgemeinderat wird unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde in eigener Verantwortung tätig. Als Organ zur Beratung pastoraler Fragen berät und unterstützt der Pfarrgemeinderat den Pfarrer.
3) Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates bestehen vor allem darin,
a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken und die ehrenamtliche Mitarbeit zu aktivieren, insbesondere Pfarrgemeindemitglieder für Dienste der Glaubensweitergabe zu gewinnen und für ihre Befähigung mit-
zusorgen, Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Pfarrgemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen,
b) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern und die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen und Generationen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Pfarrgemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe sowie Kontakt zu denen, die dem Pfarrgemein-
deleben fern stehen, aufzunehmen,
c) gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,
d) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen in der Pfarrgemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen,
e) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und auszubauen,
f) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzu-
stellen und im Rahmen seines Auftrages Maßnahmen durchzuführen und ge-
gebenenfalls notwendige Einrichtungen zu schaffen, falls kein anderer Träger zu finden ist,
g) die Pfarrgemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit und Entwicklungen in der Pfarrgemeinde zu unterrichten,
h) rechtzeitig für den Haushaltsplan der Kirchenverwaltung einen eigenen Pfarrgemeinderatshaushalt zu erstellen und in die Beratungen einzubringen,
i) vor Verabschiedung des Haushaltsplanes durch die Kirchenverwaltung eine Stellungnahme dazu abzugeben,
j) dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse der übergeordneten Gremien durchge-
führt werden,
k) vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten.