Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Prävention geht alle an

Die Prävention sexualisierter Gewalt geht alle an. Auch die Pfarrgemeinderäte sind in der Verantwortung,  eine Kultur des Respekts, der Wertschätzung und eine Haltung der Achtsamkeit zu etablieren, die die Einhaltung von gebotener Nähe und Distanz nachhaltig fördert. Kirchliche Einrichtungen und Veranstaltungen sollen sichere Orte sein, an denen Übergriffe und Missbrauch keinen Platz haben und sich Kinder und Jugendliche vertrauensvoll, aber auch mit Kritik an uns wenden können. 

Wir stellen Ihnen daher hier die Handreichung "Miteinander achtsam leben Prävention von sexualisierter Gewalt – Basiswissen" für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen bereit. Diese Handreichung richtet sich vornehmlich an Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Zugleich bietet sie eine Sensibilisierung und Orientierung für alle Ehrenamtlichen einer Pfarrei. Die Handreichung finden Sie unter dem folgenden Link:
Weitere Unterstützung und Materialien zur Prävention sexualisierter Gewalt finden Sie bei der Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch.

Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt und Missbrauch

Unsere Pfarrgemeinden, ihre Einrichtungen und Veranstaltungen sollen sichere Orte sein. Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche und vulnerable Erwachsene. Hier ist kein Platz für Übergriffe und Missbrauch. Daher sind Sensibilität und Wissen über Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt wichtig.

Folgende Fragen stellen sich:
  • Wie wird ein ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz erreicht? 
  • Wann werden Grenzen verletzt und wann müssen Menschen geschützt werden?
  • Welche institutionellen Konzepte muss die Pfarrei erarbeiten und umsetzen?
  • Wie gehen wir mit Beschwerden und Verdachtsfällen um?

Daher sind klare Verhaltensregeln insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen notwendig. Eine Kultur des Hinsehens und des Zuhörens etabliert eine achtsame Grundhaltung in der Pfarrgemeinde. Grundlage dieser Arbeit im Erzbistum ist die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im Kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ der DBK sowie die Interventionsordnung und die Ausführungsbestimmungen der Rahmenordnung. Diese verbindlichen Grundlagen gelten in allen (Erz-) Diözesen. Weiter führende Informationen finden Sie hier.

Institutionelles Schutzkonzept erstellen

Grundsätze des präventiven Handelns müssen in einem Schutzkonzept der Pfarrgemeinde festgehalten, veröffentlicht und umgesetzt werden. In diesem wird eine Risikoanalyse festgehalten, klare Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen fest gelegt sowie ein Beschwerdesystem bereitgestellt. Weiterführende Informationen und Hilfen zur Erstellung eines institutionellen Schutzkonzeptes können bei der Stabsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch des Erzbistums München und Freising angefragt werden.


Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung von Ehrenamtlichen
Alle Ehrenamtlichen in den Pfarreien, die Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben, müssen eine schriftliche Selbstauskunft und eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Erweitertes Führungszeugnis
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen diese Ehrenamtlichen in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Die Erzdiözese hat unter dem Motto „Miteinander achtsam leben“ umfangreiche Unterlagen zur Prävention von sexualisierter Gewalt herausgegeben. Die Materialien finden Sie hier

Darüber hinaus stellt das Erzbischöfliche Jugendamt für Jugendleiter und Kinder ein Online-Tool zu Prävention von sexueller Gewalt zur Verfügung.

Auflistung Ansprechpersonen

Verdacht oder Hinweise auf sexualisierte Gewalt oder Missbrauch

Haben Sie einen Verdacht oder Hinweis auf sexuelle Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt bzw. Missbrauch, ist Folgendes wichtig:

Beobachten
Sie und nehmen Sie Ihre eigenen Wahrnehmungen ernst und dokumentieren Sie diese. Alle Haupt- und Ehrenamtlichen im kirchlichen Dienst des Erzbistums sind verpflichtet, jeden Verdacht auf eine sexuelle Grenzverletzung, einen sexuellen Übergriff und/oder sexuellen Missbrauch unverzüglich an eine der unten genannten unabhängigen Ansprechpersonen weiterzuleiten.

Bitte klären Sie die Situation nicht selbständig mit der beschuldigten Person. In der Arbeit von ehren amtlichen Personen mit Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gelten die Vorschriften des Bundeskinderschutzgesetzes und des Bundesteilhabegesetzes. Personen, die sexuellen Missbrauch an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben, werden in der ehrenamtlichen Arbeit mit Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im kirchlichen Bereich nicht eingesetzt.