Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Rechtsgrundlagen

Die Satzung der Katholikenräte in der Erzdiözese München und Freising, die Wahlordnung für den Katholikenrat der Pfarrei: Pfarrgemeinderat sowie die Wahlordnung für den Katholikenrat der Muttersprachlichen Gemeinde: Gemeinderat der Muttersprachlichen Katholischen Gemeinde sind zum 1. Dezember 2025 in Kraft getreten und sind im Amtsblatt der Erzdiözese München und Freising, Jahrgang 2025 Nr. 11 vom 20. November 2025 veröffentlicht.
Den Volltext des Amtsblatts können Sie hier als PDF abrufen:

Ergänzend zum oben verlinkten Amtsblatt finden Sie im folgenden die geltenden Rechtsgrundlagen jeweils als einzelne Datei:


Mustergeschäftsordnung einschließlich Richtlinien zur Durchführung von Wahlen innerhalb der Katholikenräte in der Erzdiözese München und Freising

Gemäß Art. 13 Abs. 6 der Satzung der Katholikenräte in der Erzdiözese München und Freising hat die Vollversammlung des Diözesanrates am 14. März 2026 diese Ordnung und Richtlinien beschlossen.
Sie regeln die Organisation und den Ablauf von Sitzungen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen innerhalb der Katholikenräte.
Beschließt ein Katholikenrat keine eigene Geschäftsordnung, gelten gem. Art. 7 Abs. 14 der Satzung für einen Katholikenrat diese Mustergeschäftsordnung einschließlich der Richtlinien zur Durchführung von Wahlen.

Die früheren Ordnungen sind hier archiviert.