Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Der Pfarrverbandsrat

Bierdeckel 2 für die PGR-Wahl
Die kirchliche Struktur des Pfarrverbandes ist von der Pfarrei her zu denken. Die Notwendigkeiten und Chancen, Pastoral und kirchliches Handeln in größeren Räumen zu koordinieren, führten in der Erzdiözese München und Freising nicht zur Auflösung von Pfarreien und zur Bildung von Großpfarreien, sondern zur administrativen Zusammenfassung von Pfarreien in Pfarrverbänden und Seelsorgeeinheiten.

Pfarrverbände bedeuten nicht Zentralisierung, sondern das Nutzen von Synergien im gemeinsamen Planen und Handeln, im Voneinander-Lernen und in der gegenseitigen Bereicherung, Unterstützung und Entlastung. Das Prinzip der Subsidiarität hat dabei Priorität. Was in den einzelnen Pfarreien selbständig geschehen kann, geschieht dort. Ziel ist die „bestmögliche Seelsorge in den Pfarreien und den weiteren Orten und Räumen pastoralen Handelns“ (Dekanatsstatut vom 24. November 2023).

Die Pfarreien behalten ihre Bedeutung als pastoraler Ort, mit dem sich Menschen identifizieren, den sie als geistliche Heimat wertschätzen und wo sie ihren Glauben leben. Entsprechend sind die beiden Gremien Pfarrgemeinderat und Pfarrverbandsrat keine Parallel- und Doppelstrukturen, sondern aufeinander bezogen und ineinander verwoben. Die Abschnitte II und III der Satzung zum Pfarrgemeinderat und zum Pfarrverbandsrat mit den dort jeweils formulierten Aufgaben sind immer zusammen zu lesen.

Der Pfarrverbandsrat berät und beschließt als Organ zur Beratung pastoraler Fragen im Pfarrverband im Aufgabenfeld der Pfarrgemeinderäte in den Aufgaben, die für die Pfarrverbandspfarreien gemeinsam oder aufeinander abgestimmt effektiv erfüllt werden können. Unter Wahrung der Subsidiarität sind die Notwendigkeiten und Chancen der Vernetzung und des gemeinsamen Handelns zu nutzen. Pfarrgemeinderäte und Pfarrverbandsrat ergänzen und entlasten sich dabei arbeitsteilig.